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Förderaktion für elektrische Lastenfahrräder

Egal ob Unternehmer oder Privatperson, elektrische Lastenräder werden von der Bundesregierung gefördert und damit bares Geld gespart. Wie diese Förderung funktioniert erfahren Sie hier.

Förderung für Unternehmer

Förderung für Privatpersonen

Wie es funktioniert

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Wer wird gefördert?

Privatpersonen, Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

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Wer wird gefördert?

Anschaffung von Transportfahrrädern mit mehr als 80 kg Ladegewicht.
Private: Transporträder, Elektro-Transporträder
Betriebe: Transporträder, Elektro-Transporträder, zusätzlich Elektro-Fahrräder ab 10 Stk.
Der Betrieb mit 100% erneuerbarer Energie ist Fördervoraussetzung!

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Wieviel wird gefördert?

Private:

Lastenräder (ab Nutzlast von 50 kg) bis max. € 800

E-Lastenrad (ab Nutzlast von 50 kg) bis max. € 1.000.

Betriebe:

bei Nutzlast von 40-100 kg:

bis zu 2.000 Euro oder

50 % der Anschaffungs-kosten

bei Nutzlast über 100 kg:

bis zu 4.000 Euro oder

30 % der Anschaffungskosten der förderbaren Gegenstände

04

Wie ist der Ablauf?

  1. Vor dem Kauf ein Angebot bei uns einholen und danach online registrieren. Das sichert Ihnen 6 Monate die Fördermittel
  2. Nach dem Kauf mit unserer Rechnung den Förderantrag per E-Mail einreichen.

Ganz einfach!

Förderaktion Reparaturbonus

Die Nachfrage nach dem Reparaturbonus ist ungebrochen groß. Zwei Jahre nach der Einführung wurde heuer bereits die Eine-Million-Marke an eingelösten Bons geknackt, so viele Elektrogeräte konnten damit vor dem Müll gerettet werden. Aufgrund der großen Beliebtheit hat das Klimaschutzministerium daher vor dem Sommer eine Ausweitung auf Fahrräder angekündigt – nun stehen die Details fest:

  • Ab 16. September kann der Reparaturbonus für Reparaturen nicht nur von E-Bikes, sondern auch von allen gängigen Fahrrädern, Lastenrädern, und Fahrradanhängern eingelöst werden. Von Rennrädern bis Mountainbikes ist alles dabei.
  • Die Förderung pro Bon beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Wert von 200 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung bzw. 30 Euro für einen Kostenvoranschlag.
  • Der Reparaturbonus kann von allen Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Fördersumme wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.

Ab heute können sich Fahrrad-Reparaturbetriebe unter www.reparaturbonus.at als Partnerbetrieb registrieren. Nur in registrierten Partnerbetrieben kann der Reparaturbonus auch eingelöst werden und der jeweilige Betrieb und seine Kund:innen von den Vorteilen profitieren.

Für den Reparaturbonus wurden im Rahmen des EU-Förderprogramms von NextGenerationEU 130 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aufgrund der großen Beliebtheit wird der Fördertopf mit nationalen Mitteln in der Höhe von insgesamt 124 Millionen Euro aufgestockt.


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